| Stichwort: | HZUG1Y |
| Einsatzkräfte: | 6 |
| Fahrzeuge: | RW 1, MTF |
| Aufgaben: | Unterstützung der FF Bad Karlshafen |
| Ort: | Bad Karlshafen |
Autor: Micha Röhring
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Einsatz, Technische Hilfeleistung, 11.08.2022
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Weserbeleuchtung 2022
Nach zwei Jahren Unterbrechung fand in Gieselwerder endlich wieder eine Weserbeleuchtung statt!

Die Freiwillige Feuerwehr Gieselwerder freut sich sehr, dass sie den Heimat- und Verkehrsverein auf bewährte Weise bei der Ausrichtung unterstützen konnte. Die Jugendfeuerwehr organisierte den Lichterbogen an der Weserbrücke.

Die Einsatzabteilung sorgte mit ihrem Löschfahrzeug und 2.000 Litern Wasser pro Minute für eine Wand aus Wasser, die zunächst mit bengalischen Lichtern beleuchtet wurde. Anschließend diente sie als Projektionsfläche für eine Lasershow. Diese Show war eine Neuerung im Traditionsprogramm der Weserbeleuchtung. Beim Publikum kam das sehr gut an. Trotz der Trockenheit war die Wasserentnahme aus der Weser unproblematisch, da das aus dem Fluss entnommene Wasser vom Ufer aus direkt wieder zurückfließen konnte.
Für ein stimmungsvolles Bild sorgten auch 70 Holzrahmen mit je sechs Kerzen, die auf der Weser am Publikum vorbeitrieben.

Den Abschluss des Programms bildete traditionsgemäß ein spektakuläres Höhenfeuerwerk.

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Übung in der Brandsimulationsanlage

Feuer, Rauch, Hitze, schlechte oder auch gar keine Sicht, enge Räume: Das sind die Bedingungen eines Innenangriffs. Am 08. und 09. Juli 2022 konnten dies die Atemschutzgeräteträger*innen der Feuerwehren aus der Gemeinde Wesertal und einigen Nachbargemeinden unter kontrollierten Bedingungen in einer mobilen Brandsimulationsanlage, die am Freibad in Gieselwerder aufgebaut wurde, üben. Sie mussten sich dazu durch eine in einem LKW-Sattelauflieger nachgestellte „Wohnung“ arbeiten und einen Löschangriff durchführen.
Auf diese Weise ist es möglich, für die großen physischen und psychischen Belastungen, die in einem realen Brandeinsatz auftreten können, zu üben.

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Objekt des Monats: Der Helm

Der Feuerwehrhelm ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Einsatzkräfte. Er wird immer getragen, wenn die Gefahr besteht, dass man am Kopf oder im Gesicht verletzt werden kann – auch bei Übungsdiensten. Der Helm besteht im wesentlichen aus der Helmschale, einem Kinnriemen dem Klappvisier und dem Nackenleder.
Es gibt auch leichtere Helme ohne Nackenleder und Visier. Diese sind vor allem für die Waldbrandbekämpfung gedacht. Im Normalfall sind sie kein ausreichender Schutz.

Damit man auch in Dunkelheit, z.B. in Gebäuden ohne Licht, gesehen und aufgefunden werden kann, ist die Helmschale nachleuchtend.
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Objekt des Monats: Das Blaulicht

Die Feuerwehren gehören zu den manchmal so genannten „Blaulichtorganisationen“. Damit werden die Behörden und Organisationen bezeichnet, die im Straßenverkehr ein blaues Blinklicht benutzen dürfen.
Blaulicht verleiht Sonderrechte – aber keine Superkräfte. Fahrten mit Sonderrechten verlangen viel Umsicht von allen Verkehrsteilnehmern. Niemand hat Nutzen von einer Feuerwehr, die wegen eines Unfalls nicht am Einsatzort ankommt.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
