Kategorie: Objekt des Monats

Monatlich wird ein Objekt aus dem Feuerwehralltag vorgestellt: Hydrant, Strahlrohr, Schlauch, ein Fahrzeug, Handschuhe, Helm,… Beiträge werden auf „Vorrat“ produziert und automatisch zum 1ten des Monats freigeschaltet.

  • Objekt des Monats: Der Helm

    Objekt des Monats: Der Helm

    Der Feuerwehrhelm ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Einsatzkräfte. Er wird immer getragen, wenn die Gefahr besteht, dass man am Kopf oder im Gesicht verletzt werden kann – auch bei Übungsdiensten. Der Helm besteht im wesentlichen aus der Helmschale, einem Kinnriemen dem Klappvisier und dem Nackenleder.

    Es gibt auch leichtere Helme ohne Nackenleder und Visier. Diese sind vor allem für die Waldbrandbekämpfung gedacht. Im Normalfall sind sie kein ausreichender Schutz.

    Damit man auch in Dunkelheit, z.B. in Gebäuden ohne Licht, gesehen und aufgefunden werden kann, ist die Helmschale nachleuchtend.

  • Objekt des Monats: Das Blaulicht

    Objekt des Monats: Das Blaulicht

    Die Feuerwehren gehören zu den manchmal so genannten „Blaulichtorganisationen“. Damit werden die Behörden und Organisationen bezeichnet, die im Straßenverkehr ein blaues Blinklicht benutzen dürfen.

    Blaulicht verleiht Sonderrechte – aber keine Superkräfte. Fahrten mit Sonderrechten verlangen viel Umsicht von allen Verkehrsteilnehmern. Niemand hat Nutzen von einer Feuerwehr, die wegen eines Unfalls nicht am Einsatzort ankommt.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

  • Objekt des Monats: Das Martinhorn

    Objekt des Monats: Das Martinhorn

    Eigentlich sollte es in jede Liste von „Designklassikern“ aufgenommen werden: Das Martin-Horn. Dieses unverwechselbare und unüberhörbare „Instrument“ von Feuerwehr und Rettungsdienst wurde 1932 von der Deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin entwickelt.

    Die durch Druckluft betriebene Anlage ist gestimmt auf a‘a‘ / d‘‘d‘‘ (435 + 450/580 + 600Hz). Das tiefere und das höhere Paar werden jeweils gleichzeitig angestimmt. Durch den kleinen Tonhöhenunterschied ergibt sich ein Tremoloeffekt, der die Tonfolge noch deutlicher werden lässt. Damit und mit einer Lautstärke von 125 db(A) in einem Meter Abstand ist das eine klare Ansage: Platz da, wir haben es eilig!

  • Objekt des Monats: Der Hydrant

    Objekt des Monats: Der Hydrant

    Jeder kennt sie und doch werden sie viel zu wenig beachtet: die ovalen Deckel mit der Aufschrift „Hydrant“ auf Straßen und Gehwegen. Sie bilden das Rückgrat der Wasserversorgung bei Löscheinsätzen der Feuerwehren.

    Um sie schnell aufzufinden, werden in ihrer Nähe weiße Schilder mit rotem Rand gut sichtbar angebracht. Darauf ist mit einer T-förmigen Darstellung abzulesen, wie weit vor und rechts oder links vom Schild der Hydrant zu finden ist. Außerdem wird angegeben, welchen Durchmesser die Leitung hat, an die er angeschlossen ist. Daraus kann man schließen, wie viel Wasser an dieser Stelle zur Verfügung steht.

    Im Einsatz wird der Deckel geöffnet und ein Standrohr eingesetzt, an dem dann Feuerwehrschläuche angeschlossen werden können. Aus dem Hydranten kommt Trinkwasser. Es spart im Brandfall sehr viel Zeit, wenn Hydranten nicht zugeparkt werden und wenn sie im Winter von Schnee und Eis freigehalten werden.

    Wie viele Unterflurhydranten gibt es wohl in Gieselwerder?

  • Objekt des Monats: Die Schläuche

    Objekt des Monats: Die Schläuche

    Schläuche werden benötigt, um Wasser zu transportieren. Mit den Druckschläuche wird Wasser vom Hydranten oder Löschfahrzeug zum Strahlrohr gefördert.

    Bei den Druckschläuchen werden vor allem zwei Durchmesser eingesetzt, die als B- und C-Schlauch bezeichnet werden. Genau genommen gilt diese Größenangabe für die Kupplungen der Schläuche. Seit es 1933 bei einem Großbrand dazu gekommen war, dass die Kupplungen der beteiligten Feuerwehren nicht zusammenpassten, hat sich dieses einheitliche System in Deutschland durchgesetzt und ist seit 1943 fest vorgeschrieben.

    Die Schläuche bestehen aus einem Kunststoffgewebe und sind innen gummiert. Sie sind meist 15 oder 20 Meter lang, liegen ohne Druck flach und werden in der Regel doppelt gelegt aufgerollt. Im Übungsdienst lernt man, diese Schlauchrolle mit Schwung über den Boden auszurollen.

    Schläuche werden – wie hier im Bild – in Buchten im Löschfahrzeug oder in Tragekörben oder aufgerollt auf Schlauchhaspeln, z.B. am Heck des Löschfahrzeugs transportiert.